Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht befasst sich mit der Regulierung des Wettbewerbs zwischen Unternehmen. Das Ziel besteht darin, die wirtschaftliche Konkurrenz zu fördern und gleichzeitig zu sichern. Strukturell setzt sich das Wettbewerbsrecht aus dem Kartellrecht und dem Lauterkeitsrecht zusammen.

Mittels des Kartellrechts soll sichergestellt werden, dass eine unterschiedliche Behandlung kleiner und mittlerer Unternehmen gegenüber solchen, die grenzüberschreitend operieren, vermieden wird. In nationaler Hinsicht erfolgt dies durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Allerdings wird das nationale Recht mittlerweile vom europäischen Recht soweit überlagert, dass unter bestimmten Voraussetzungen das europäische Recht unmittelbar in Deutschland angewandt wird.
• Beispiele: Preisabsprachen, Monopolbildungen

Das Wettbewerbsrecht im klassischen Sinne, das Lauterkeitsrecht, befasst sich hingegen mit der Verhinderung unlauteren Wettbewerbs.
• Beispiele: verunglimpfende Werbung, Telefonwerbung, Nachahmungen, Irreführungen

Das Lauterkeitsrecht ist grundlegend im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geregelt.
Das Wettbewerbsrecht betrifft in der Regel Unternehmen.

Das Wettbewerbsrecht sichert den Leistungswettbewerb. Davon profitieren zum einen die Unternehmen, da Monopolstellungen u.a. verhindert werden und zum anderen profitieren auch die Endverbraucher, da der Leistungswettbewerb eine Angebotsvielfalt zu adäquaten Preisen sichert.

Das GWB, das UWG und auch die Vorschriften des EG-Vertrages bieten hinreichende Instrumentarien, Verstößen zu begegnen. Insbesondere das UWG bietet geschädigten Unternehmen die Möglichkeit, den Störer auf Unterlassung und Schadensersatz zu verklagen.

.

.

.