Urheberrecht
Das Urheberrecht dient dem Schutz geistiger Schöpfungen. Das Buch, das von einem Autor verfasst wurde, unterliegt dem Schutz des Urheberrechts. Ebenso Werke der Musik, Filmwerke, Karten, Pantomimische Werke usw. Sozusagen alles, was als Produkt einer geistigen Schöpfung gesehen werden kann.
Geschützt wird dabei nicht die abstrakte Idee, sondern das sichtbare Endprodukt, das so genannte Werk.
Das Urheberrecht spielt auch im Internet eine bedeutende Rolle. So ist in der Regel Originalsoftware ebenso geschützt wie Suchmaschinen, Browser, email- Programme usw.
Beispiele:
• Umwandlung von Wave- in Mp3-Dateien.
• Die Umwandlung einer Musik – CD in eine Mp3-Datei ist grundsätzlich erlaubt, solange dabei kein technischer Schutzmechanismus umgangen wird. Die Veröffentlichung der umgewandelten Datei (bspw. Angebot zum Download im Internet; Abspielen auf einer Schuljahres – Abschlussfeier) hingegen ist strikt verboten.
• Download eines Bildes.
• Es ist verboten, sich das Bild eines Künstlers, Photographen usw. herunter zu laden, um dieses dann auf der eigenen Homepage zu platzieren. Es sei denn, der Künstler hat einer Vervielfältigung oder Verbreitung des Bildes zugestimmt. Dies ist in der Regel nicht der Fall.
Grundsätzlich verboten sind:
• graphische Aufzeichnungen von Werken der Musik
• vollständige Vervielfältigungen von Büchern oder Zeitschriften
• Vervielfältigungen von Computerprogrammen
• Vervielfältigungen wesentlicher Teile einer Datenbank
Verstöße gegen das Urheberrecht können wie auch im Markenrecht zu erheblichen Schadenersatzforderungen führen.
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