Markenrecht
Marken sind Zeichen, die geeignet sind, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von den Waren und Dienstleistungen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden.
Die Marke ist ein wichtiger Faktor für den Erfolg Ihres Unternehmens. Marken schaffen Kundenbeziehungen. Kunden können bei Marken gemeinhin eine gleich bleibende Qualität zu einem bestimmten Preis, sowie eine breite Verfügbarkeit voraussetzen.
Der immaterielle Wert einer Marke kennt keine Grenzen (Bsp: Coca Cola). Viele Fusionen und Übernahmen im Unternehmensbereich finden nur zu dem einen Zweck statt, die Rechte an einer Marke zu erlangen. Damit aus einem Namen oder aus einem Produkt eine erfolgreiche Marke entsteht, bedarf es allerdings einer zielgerichteten Werbung, die nicht selten sehr kostenintensiv ist, bis die Marke einmal etabliert ist.
Zuvor bedarf es allerdings einer Eintragung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt. Der rechtliche Schutz einer eingetragenen Marke beginnt dann mit dem Tag des Eingangs der Markenanmeldung beim Deutschen Patent und Markenamt.
Hierbei muss sich der Unternehmer genau überlegen, gegen welche Konkurrenten und Konkurrenzprodukte er seine Marke schützen möchte. Daneben ist zu beachten, dass man eine Marke nicht nur bundesweit, sondern auch europa- und weltweit schützen lassen kann.
Wenn es dann jedoch einmal so weit ist, dass man die eingetragene Marke am Markt positioniert hat, bedarf es eines straffen Markenmanagements, um die Marke gegen Nachahmer und sonstige unberechtigte Leistungsübernahmen zu schützen.
Kommt es dann zu einer Rechtsverletzung, so stehen dem Markeninhaber eine Vielzahl von Ansprüchen zu. Er kann beispielsweise verlangen, dass sein Konkurrent es in Zukunft zu unterlassen hat, seine Marke zu nutzen. Er kann gegebenenfalls die Vernichtung der Marke verlangen, einen Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung geltend machen oder Schadensersatz verlangen. Gerade die markenrechtlichen Schadensersatzansprüche haben oft immense Summen zum Gegenstand.
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