Internetrecht, Onlinerecht
Das Internetrecht (auch: Onlinerecht) beschäftigt sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internet einhergehen.
Es stellt kein eigenes Rechtsgebiet dar, sondern ist die Schnittstelle aller Rechtsmaterien auf dem Gebiet des Internet. Das Internetrecht zeichnet sich im Gegensatz zu anderen abgeschlossenen Rechtsgebieten dadurch aus, dass es sich aus einer Vielzahl verschiedener Rechtsbereiche zusammensetzt, wie dem Urheberrecht, Markenrecht, Telekommunikationsrecht, Datenschutzrecht etc.
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